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   OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 W 131/00   

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OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 W 131/00 (https://dejure.org/2000,21981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2000 - 8 W 131/00 (https://dejure.org/2000,21981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 8 W 131/00 (https://dejure.org/2000,21981)
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  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97

    Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 W 131/00
    Dabei muss die Benachteiligung nicht Zweck seines Handelns gewesen sein (vgl. BGH ZIP 1999, 406, 408).

    Die Gewährung einer inkongruenten Deckung ist ein wesentliches Beweisanzeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht (vgl. BGHZ 123, 320, 326; BGH ZIP 1999, 406; 2000, 82).

  • BGH, 19.03.1992 - IX ZR 166/91

    Formularmäßige Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 W 131/00
    Vielmehr genügt die schlüssige Geltendmachung des Anfechtungsgrundes, ohne dass der Gesamtvollstreckungsverwalter die Rückforderung auf bestimmte Anfechtungstatbestände stützen müsste (vgl. BGH ZIP 1992, 629, 631).
  • BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53

    Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 W 131/00
    Vielmehr ist die Gläubigerbenachteiligungsabsicht bei kongruenten Deckungsgeschäften nur dann gegeben, wenn es dem Schuldner - in dem maßgeblichen Zeitpunkt - nicht so sehr auf die Erfüllung seiner Vertragspflicht als auf die Vereitelung der Ansprüche anderer Gläubiger angekommen ist (vgl. BGHZ 12, 232, 238; BGH ZIP 1993, 521, 522).
  • BGH, 02.12.1999 - IX ZR 412/98

    Kenntnis von der Inkongruenz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 W 131/00
    Die Gewährung einer inkongruenten Deckung ist ein wesentliches Beweisanzeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht (vgl. BGHZ 123, 320, 326; BGH ZIP 1999, 406; 2000, 82).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 W 131/00
    Die Gewährung einer inkongruenten Deckung ist ein wesentliches Beweisanzeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht (vgl. BGHZ 123, 320, 326; BGH ZIP 1999, 406; 2000, 82).
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZR 129/92

    Verfügungsbeschränkungen bei der Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 W 131/00
    Vielmehr ist die Gläubigerbenachteiligungsabsicht bei kongruenten Deckungsgeschäften nur dann gegeben, wenn es dem Schuldner - in dem maßgeblichen Zeitpunkt - nicht so sehr auf die Erfüllung seiner Vertragspflicht als auf die Vereitelung der Ansprüche anderer Gläubiger angekommen ist (vgl. BGHZ 12, 232, 238; BGH ZIP 1993, 521, 522).
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